News Balkonkraftwerke: VDE erlaubt Schuko­stecker mit Auflagen, limitiert aber Solar­module

chardy schrieb:
Wenn der Wechselrichter eine Abschaltvorrichtung hat, ist die Voraussetzung erfüllt.
Puh. Das würde ich nicht so leichtfertig sagen. Der Text gibt das so nicht her und das war ja auch vorher schon so vorgeschrieben. Ich denke eher nicht, dass der VDE der Meinung ist, dass der Schukostecker ausreicht, wenn die WR einfach regelkonform sind. Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass ein nicht zulässig gesicherter WR ok wäre, wenn er an einer Wielanddose hängt.

Wie genau die nötigen Maßnahmen aussehen müssen, wird sich erst mit dem finalen Text und anschließender Klärungen herausstellen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: derkleinedieb
Moep89 schrieb:
Der Text gibt das so nicht her

Ich denke schon, dass es genau so gemeint ist.

mechanische Lösung > Schalter = Aus-Schalter am Wechselrichter oder zwischen Wechselrichter und Steckdose

elektromechanische Lösung > Sicherung = eingebauter Schütz (oder wie das Ding heißt)

Moep89 schrieb:
Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass ein nicht zulässig gesicherter WR ok wäre, wenn er an einer Wielanddose hängt.

Eine Wielanddose wird nicht erwähnt, deshalb bin ich mir da nicht sicher. Aber ich kann mir kaum vorstellen, dass der WR nicht seine eigenen Spezifikationen erfüllen muss und da wird ein Schutz sicher vorgesehen sein. Dazu habe ich aber gerade keine passende Norm gefunden.

Beim Schukostecker wäre mir zumindest neu, dass in Deutschland stromführende Stecker mit offenliegenden Kontakten im 230V-Bereich zulässig wären. Letztes Jahr wurden 10tausende WR von verschiedenen Billig-Herstellern zurückgerufen bzw. vernichtet, eben weil sie diesen Schutz nicht hatten und anstelle dessen nur eine Attrappe verbaut war.

Wieland vorzuschreiben wäre auch kontraproduktiv, weil die BKW eben von jedermann eingestöpselt werden können sollen und kaum jemand diese Steckdose hat. Soll ein Elektriker diese nun installieren, muss er ebenfalls die gesamte betroffene Elektrik überprüfen, sonst gerät er in Haftung. Das kostet und das soll es eben nicht. Da ist ein Schütz für 3€ sicher die bessere Lösung.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Dr.Death

@Blutschlumpf

Das bezieht sich natürlich nicht auf das hier aber weil ja öfters mal gedacht wird die Regeln sind nur zum Spaß da.
Die denken sich schon was dabei. und das ist nicht alles Geldmacherei.

Moep89 schrieb:
Aber nicht, wenn sich VDE und Gesetzgeber so krass widersprechen.

Der Gesetzgeber hat meist auch kein Plan was die da freigeben, man sieht ja genug wirre Sachen wo man sich da an den Kopf greifen muss.
Die schaffen aber erstmal eine Grundlage was möglich wäre, den Rest kaspern andere aus.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: scryed
Damit wird das gesamte Vorhaben sinnfrei.
Da waren ja 600 W mit größeren Modulen sinnvoller.
Dauerhaft höhere Leistung und nicht hohe Peakwerte sund genau das, was benötigt wird.
Die Spitzenleistung kann kaum einer ausnutzen und die Einspeisung hilft auch rein gar nichts, weil zu der Zeit eh ein Überschuss vorhanden ist. Wir brauchen mehr Leistung in der dunklen Jahreszeit oder bei Bewölkung und nicht nur an einzelnen Tagen im Jahr.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: justFlow, G00fY, testwurst200 und 3 andere
Blutschlumpf schrieb:
Kann dir deine Versicherung eh nicht beweisen und ich will das Gericht sehen welches der Versicherung in so ner Situation recht gibt.
Versicherungen sind Profis darin, nicht zu zahlen. Mit Eigentum und Kindern tue ich mich da externe schwer, unnötige Risiken einzugehen (vermutlich auch eine Typfrage).

Ich hatte hier auf klare, leicht umsetzbare Regeln gehofft, damit ich zur auch etwas aufstellen kann, das wirtschaftliche ist. Leider ist es das eben nicht mit vom Elektriker installierter Wieland Dose und bla... Mal gucken, was in zwei Monaten in der finalen Norm steht...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: justFlow
Die Zeit, die die Module das Hausnetz belasten ...

Das ist aus meiner Sicht so ein grober Unfug, weil es inkonsequent ist.

Normale Schuko Dosen im Haushalt sind für dauerhafte 2400W (10A) ausgelegt.

Es gibt nach meiner Kenntnis auch keine Richtlinie, die es mir vorschreibt, wie lange ich meinen Heizlüfter, Splitklimaanlage oder ich überspitze das mal, meine Kaffeemaschine betreiben darf.

Das Gesetz erlaubt 2000W also sollte man das auch so weitergeben und die Welt der Oberbedenkenträger verlassen werden.

Wessen Hausnetz nicht die paar Stunden am Tag, die eine 2KWp Anlage 800W ermöglicht aushalten, hat ein grundsätzliches Problem oder einen Modernisierungsstau.

Die VDE als Normgebende Instanz macht sich da aus meiner Sicht auch nicht angreifbar, denn solch eine Hausinstallation entspricht dann nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik und gehört modernisiert.

Aus meiner Sicht ist hier kein Platz um auf Altlasten zum Nachteil anderer Rücksicht zu nehmen.

Jm2c
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Bänki0815, wei3nicht_T, justFlow und 6 andere
Hier wirds erklārt:
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: -MK und B.XP
Mickey Cohen schrieb:
ok, wusste nicht dass es einen Unterschied macht, in welche Richtung die Energie fließt. ein 2500W Haartrockner ist für einen Schukostecker ja auch kein Problem.
Genau da ist das Problem.

Die Sicherungen und Leitungen sind auf Maximal 3600 Watt (230V x 16A) ausgerichtet.

Wenn ich nun eh 800 Watt habe, dann den 2500 Watt Haartrockner anmache bin ich schon bei 3300 Watt.

Da ist nicht mehr viel Luft nach oben. Und Menschen sind nun einmal dumm, deswegen gibt es solche Regeln. Es wird genügend Menschen geben, die noch mehr an die Leitung hängen.

Die jetzigen Regeln sind als Kompromiss zu sehen und sind deswegen so strikt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Sascha631, Kenshin_01, TierParkToni und 2 andere
areiland schrieb:
Beim BKW ist das anders, denn hier steckt man ein aktives Gerät in die Dose, das schon während des einsteckens stromführend ist
Nein, der WR legt erst dann Spannung auf den Schukostecker, wenn er vorhandene Netzspannung erkennt, also der Schukostecker bereits eingesteckt ist.
Blutschlumpf schrieb:
Im Zweifel hat man die Anlage halt am 01.05.2024 installiert, da waren die 800W WR und 2000W Module schon beschlossen und von 960W VDE war noch nirgendwo was zu lesen (ist ja jetzt auch erstmal nur ein Entwurf).
Kann dir deine Versicherung eh nicht beweisen und ich will das Gericht sehen welches der Versicherung in so ner Situation recht gibt.
Da du die Anlage anmelden musst kann sie das eigentlich schon.
areiland schrieb:
Und warum werden dann Wieland Stecker oder Stecker mit Vorrichtungen, die den Fluss bis zum Einstecken blockieren, vorgeschrieben?
Werden sie ja jetzt nicht mehr. Aber der Grund war halt schlichtweg, dass in D alles doppelt und dreifach abgesichert sein muss. Die Erkennungslogik könnte ja defekt sein - oder der Hersteller könnte nicht konforme WR auf den Markt bringen. Was natürlich niemals passieren würde ... Hust.


Tarnatos schrieb:
Wessen Hausnetz nicht die paar Stunden am Tag, die eine 2KWp Anlage 800W ermöglicht aushalten, hat ein grundsätzliches Problem oder einen Modernisierungsstau.
Was sind für dich "Ein paar Stunden Am Tag"? Meine 1,6 kWp schafft gerade über 6h die vollen 600W. Und wenn die panele davor und danach nicht verschattete wären ginge es noch deutlich länger. Und "Modernisierungsstau" dürfte genau der Grund für diese übervorsichtigen Regeln sein.

Was ich mich halt Frage: In welchem Szenario wird ein Stromkreis überhaupt Stundenlang mit mehr als 3,6 kWh belastet? Ich mein, bei > 30 Mio Haushalten in Deutschland wird's das rein statistisch gesehen sicher geben, aber mich würden mal Beispiele interessieren. Hat jemand schonmal mehrere Elektrogrills gleichzeitig betrieben?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: justFlow und G00fY
Wenn man sich die oftmals extrem gammeligen Elektroinstallationen vieler Mietshäuser in Deutschland anschaut, sollte man da tunlichst von einer zusätzlichen Stromeinspeisung durch ein BKW grundsätzlich absehen.
Besonders in den neuen Bundesländern gibts noch immer Buden in denen noch Alu Kabel aus DDR Zeiten in den Wänden stecken.
Wenns da mal nen Kurzen gibt, fliegt nicht etwa nur die Sicherung, sondern die halbe Wohnung ist tot, weil in irgendeiner Verteilung in der Wand diese Kabel abfackeln.
Selbst schon erlebt sowas.
Oder man hat noch Installationen mit uralten Relais Sicherungen. Da klickt es immer schön im Sicherungskasten, wenn man irgendein Gerät oder das Licht einschaltet.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Sascha631, Kenshin_01, WinnieW2 und 3 andere
xerex.exe schrieb:
Wenn ich nun eh 800 Watt habe, dann den 2500 Watt Haartrockner anmache bin ich schon bei 3300 Watt.
Nein. Wenn ich den 2500 Watt Haartrockner anmache bin ich bei 2500 Watt.
Ergänzung ()

Neodar schrieb:
Wenn man sich die oftmals extrem gammeligen Elektroinstallationen vieler Mietshäuser in Deutschland anschaut,
Ist bei Vermietung nicht ein gewisser Mindeststandard vorgeschrieben?
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: emulbetsup und Hovac
Miuwa schrieb:
Ist bei Vermietung nicht ein gewisser Mindeststandards vorgeschrieben?
Kann schon sein. Aber der scheint nicht besonders hoch zu sein, wenn es heute noch viele Buden mit den von mir beschriebenen Zuständen gibt.
Erlebe ich immer wieder in meinem Alltag.
 
Miuwa schrieb:
Nein. Wenn ich den 2500 Watt Haartrockner anmache bin ich bei 2500 Watt.
Nö da du die Leitung zusätzlich noch mit 800w belastest aus dem Balkonkraftwerk oder verschwinden die Elektronen auf wundersame Weise?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: justFlow, avalance und Dr.Death
Miuwa schrieb:
Nein. Wenn ich den 2500 Watt Haartrockner anmache bin ich bei 2500 Watt.
Ergänzung ()

Es geht aber um Dauerlast und diese zusätzliche Last von 2.500 Watt liegt nicht dauerhaft an oder föhnst du dir stundenlang die Haare. Da geht es um wenige Minuten und das hält die Installation aus.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: justFlow
xerex.exe schrieb:
Nö da du die Leitung zusätzlich noch mit 800w belastest aus dem Balkonkraftwerk oder verschwinden die Elektronen auf wundersame Weise?
Nein, die Elektronen gehen in den Haartrockner. Es fließen halt 800W/~3,5A weniger durch den Sicherungskasten.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: voalirus, KlaasKersting, emulbetsup und 8 andere
Wie gut das eine Norm nur eine Empfehlung ist und keinen Gesetzescharakter hat.
 
Würde gerne andere Länder und deren Vorgaben im Vergleich sehen
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: justFlow
Chilisidian schrieb:
Es geht aber um Dauerlast und diese zusätzliche Last von 2.500 Watt liegt nicht dauerhaft an oder föhnst du dir stundenlang die Haare. Da geht es um wenige Minuten und das hält die Installation aus.
Den Kontext meiner Antwort hast du gelesen? Es ging um die falsche Behauptungen 2.5kW Haartrockner + 800W Balkonkraftwerke würden 3,3kW Last auf dem Kabel erzeugen. Das hab ich richtig gestellt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: voalirus, DTFM, Zarlak und 7 andere
Miuwa schrieb:
Nein, die Elektronen gehen in den Haartrockner. Es können halt 800W weniger aus dem Sicherungskasten.
Miuwa schrieb:
Nein, die Elektronen gehen in den Haartrockner. Es fließen halt 800W/~3,5A weniger durch dem Sicherungskasten.
Beides falsch.

Die Last der Leitung muss betrachtet werden.

Und das ist nunmal 800W + 2500W. Du nimmst schlichtweg an, dass Haartrockner und BKW an unterschiedlichen Leitungen hängen, die VDE aber nicht und das ist genau der springende Punkt dieser Norm.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Zarlak, justFlow, -MK und 3 andere
Also sind laut VDE alle seit Jahren verfügbaren Balkonkraftwerke mit 2x 425Wp Modulen an 600W Inverter und Schuko-Stecker eigentlich schon VIEL ZU GEFÄHRLICH ? :freak::freak::freak:

Ich hatte ein 2kWh Batterie die intern über Solar mit 1200W gelagen werden kann mit 4x 425Wp Modulen (1700Wp total) und 800W Netzanschluss und Schukostecker ins Auge gefasst. circa 1700€ inkl Aufständerung.
 
Zurück
Oben