Notiz Balkonkraftwerke: Bundestags-Anhörung zu Erleichterungen am Montag im Livestream

Samurai76 schrieb:
Das ist aber nicht das Problem der Geräte oder der Vorschriften. Wenn ich jetzt an den Verteilerkasten rangehe und mir drei Leitungen rausziehe, solte ich da auch keine Tischkreissäge anschliessen. Alle Geräte und Modulhersteller machen Vorgaben für ihre Geräte, wer Diese dann fahrlässig ignoriert oder meint es besser zu Wissen, naja, der wird schon die Rechnung dafür erhalten.
Samurai76 schrieb:
Wenn man sich fahrlässig gegen die Hersteller Vorgaben entscheidet....
Das Thema hatte ich schon am Anfang des Themas.
Natürlich sollte die Hauselektrik kein Problem darstellen. Ein BKW ist jetzt auch kein Hexenwerk. Also wo ist das Problem der Zusammenführung?
Richtig wenn unabsichtlich an einer von beiden Positionen unsauber gearbeitet wurde.

Problem Wechselrichter Deye

Das mag jetzt vielleicht nicht schlimm sein, aber es zeigt doch die Problematik die auftauchen KANN.

Und das es immer wieder Aussagen gibt, die da lauten "Vermieter/Eigentümer haben sich nicht einzumischen" halte ich für Problematisch. Natürlich gibt es schwarze Schafe. Natürlich gibt es Querulanten (innen.... dummes Gendern). Das kann aber nicht der Anlass sein, auch vorsichtige Eigentümer um ihr Recht an der eigenen Immobilien zu nehmen.
Samurai76 schrieb:
ob die Installation noch fit ist, ein 600W Gerät anzuschliessen? auch wenn ich dort ohne Absprache und 'fachmännische Elektroinstallation' eine Sonnenbank mit 3kW betreiben darf? Um es mal extremer auszudrücken, ich kaufe ein BKW mit 2 Modulen und Tragkonstruktion. Hersteller schreibt vor,
Die Frage ist halt, wenn der Eigentümer drum bittet, warum setzt sich ein Mmieter drüber hinweg? So eine einfache Sichtprüfung dürfte auch für einen Blitzer keine 300€ Rechnung sein. Da nehmen sich alle nichts bei.
 
P4ge schrieb:
So eine einfache Sichtprüfung
Ich hole auch keinen Elektriker zum Leuchtmittel Wechsel oder zum Einstecken eines Heizlüfters. Wenn der Eigentümer 'plötzlich' Angst um seine E-Installation bekommt, warum sollte ich seine Aufgabe übernehmen und zahlen? Er hat doch Bauchschmerzen mit seiner Immoblie, nicht ich als Nutzer. Er vermietet doch das Objekt im Benutzungsfähigem Zustand, oder schreibst du neuerdings in die Mietverträge, keine Geräte über 500W anschliessen? Ich denke mal, so eine Regelung wäre nicht zulässig.
P4ge schrieb:
Die Frage ist halt, wenn der Eigentümer drum bittet
Warum bittet er bei der Balkonsteckdose (600W Gerät) und nicht bei Anschaffung eines PC's? Der verbraucht sogar noch mehr und keiner fragt irgendwen und niemand hat ein Problem damit. Aber ein BKW an die Steckdose. Ich finde es sehr interessant, wie einige Eigentümer über so etwas denken. Womöglich soll ich dann auch einen Statiker beauftragen, damit die Tragfähigkeit des Balkons nochmal geprüft wird. Bin der Meinung, wenn der Eigentümer mir verbietet, auf dem Balkon 250KG zu stellen, ist der Balkon in Gänze nicht mehr nutzbar, denn ein Balkon muss in D 400KG/m² tragen können. Dann spare ich halt kein Geld durch das BKW aber durch die Mietminderung Balkon nicht nutzbar.

Und falls der Vermieter dann die Mietminderung anfechtet, würde ich noch Nutzungsausfall für das BKW mit einklagen.
 
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Samurai76 schrieb:
Er hat doch Bauchschmerzen mit seiner Immoblie, nicht ich als Nutzer. Er vermietet doch das Objekt im Benutzungsfähigem Zustand, oder schreibst du neuerdings in die Mietverträge, keine Geräte über 500W anschliessen? Ich denke mal, so eine Regelung wäre nicht zulässig.
Ok lassen wir mal die Polemik und das übertriebene gehabe weg. Ich sagte ja auch schon eingangs, dass es schwarze Schafe gibt die bewusst BKW´s verhindern wollen.
Mir geht es hier um die "einfache" Schicht darunter.

Wenn man die Bitte stellt, wie in meinem persönlichen Fall, man möchte doch bitte vom Fachmann prüfen lassen ob alles passt, warum kann und wird diese Bitte ignoriert. Ich möchte den Mieter schützen, ich möchte meine Immobilie schützen. Mir geht es nicht darum etwas zu verhindern, sondern rein um meine Belange als Eigentümer.

So einen "Wunsch" per Gesetz zu streichen halte ich schon für fragwürdig.
Zu diesem Beispiel als Ergänzung. Das gesamte Gebäude wurde bis auf diese Wohnung Kernsanniert. In dieser Wohnung wurde nur der Sicherungskasten neu gemacht, nicht die Unterverdrahtung, die meines wissen aus den 80er Jahren stammt. Ich kann den Mieter nicht aus der Wohnung schicken und erstmal alle Leitungen freilegen um sie zu erneuern.
ABER genau das hätte ich bei dieser Art von "Einbau" gerne geprüft.
Ich denke mit diesem Gedankengang bin ich nicht alleine.

Samurai76 schrieb:
Warum bittet er bei der Balkonsteckdose (600W Gerät) und nicht bei Anschaffung eines PC's?
Weil ich bei den anderen Anschaffungen kein Recht per Gesetz habe. Hier hätte ich noch die Möglichkeit. Und wenn wir es nicht bei 600W lassen sondern bei 2000W Modulen und 800W Richter kommt da schon eine ganz andere Rechnung auf uns zu.
Klar kann man die bedenken wegwischen und sagen "ist halt der Eigentümer dran schuld". Aber ihm die Möglichkeiten komplett zu nehmen halte ich für nicht richtig.
Samurai76 schrieb:
Ich finde es sehr interessant, wie einige Eigentümer über so etwas denken. Womöglich soll ich dann auch einen Statiker beauftragen, damit die Tragfähigkeit des Balkons nochmal geprüft wird.
Der nächste Schritt in dieser Polemik. Dem normalen Eigentümer ist auch das egal. Der würde sich bei 4-6-8-X Wohnung höchstens wünschen das alle gleich aussehen. Der hat ganz andere sorgen als das.
Samurai76 schrieb:
Bin der Meinung, wenn der Eigentümer mir verbietet, auf dem Balkon 250KG zu stellen, ist der Balkon in Gänze nicht mehr nutzbar, denn ein Balkon muss in D 400KG/m² tragen können
Schön das du als "Mieter" dieses Recht für die einforderst, aber hat der Eigentümer nicht auch ein Mitspracherecht an seiner Immobilie?
Samurai76 schrieb:
Dann spare ich halt kein Geld durch das BKW aber durch die Mietminderung Balkon nicht nutzbar.
FunFact: angedacht ist die "Pflichtübernahme" bei Auszug. Als ob Vermieter dann zum Entsorger von E-Schrott werden.
Samurai76 schrieb:
Und falls der Vermieter dann die Mietminderung anfechtet, würde ich noch Nutzungsausfall für das BKW mit einklagen.
Das ist wohl die Zukunft unserer Gesellschaft. ICH ICH ICH und mein Recht. Egal was da komme.
 
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P4ge schrieb:
ICH ICH ICH und mein Recht
Fasse kurz zusammen, Du als Vermieter verbietest mir das aufstellen eines 250KG BKW, weil der Balkon deiner Meinung nach nicht genug trägt, willst dann die Mietminderung nicht akzeptieren und schiebst mir den schwarzen Peter zu? Du hast doch Jahrelang Geld dafür bekommen, den Balkon Instandzuhalten, dass er tragfähig belibt!
P4ge schrieb:
"Pflichtübernahme" bei Auszug
Ein BKW mit 4 Schrauben und einem Stecker verbunden/angebaut, soll ich bei Auszug dranlassen? Soweit kommt das noch, das wird bei Auszug mitgenommen.....
P4ge schrieb:
Der nächste Schritt in dieser Polemik
Verstehe ich nicht, du als Eigentümer bist doch verpflichtet, dass deine Balkone auch die Tragfähigkeit haben, die das Gesetz fordert?
P4ge schrieb:
Weil ich bei den anderen Anschaffungen kein Recht per Gesetz habe
Du hast auch bei einem BKW kein Recht, den Anschluss zu untersagen, Einzig die Aussenbefestigung am Balkon kann untersagt werden! Nicht aber der Anschluss.
P4ge schrieb:
vom Fachmann prüfen lassen ob alles passt, warum kann und wird diese Bitte ignoriert.
Es ist deine Pflicht als Eigentümer, dass die Einrichtungen nach Spezifikation genutzt werden können, Warum soll ich das als Nutzer vor der Benutzung tun und bezahlen, wenn es deine Pflicht ist? Du erhälst für diese Nutzung auch monatlich Geld.
Keine Steckdose hat ein Problem mit 800W. Wenn du dort also Brandgefahr witterst, wäre es evtl deine Aufgabe, den Elektriker da mal drüber schauen zu lassen? Deswegen meine Vorgensweise, fragen nach Anbau und bei Absage einfach aufstellen. Da kann der Eigentümer nichts gegen sagen. Nichts!

Deine Ausführungen lassen andeuten, dass du auch bereit wärst, ein Auto offiziell bei Sixt zu mieten und dann auf deine Kosten erst mal TÜV durchführen lassen....
 
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Samurai76 schrieb:
Keine Steckdose hat ein Problem mit 800W.
Es geht doch nicht um 800W, es geht um 800W+3600W. Und das auch nicht für eine Steckdose, sondern einen Stromkreis mit dem gleichen 16A LSS. Sorry, aber bitte beschäftige dich mit der Materie, bevor du versuchst hier mitzudiskutieren.
 
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Samurai76 schrieb:
Fasse kurz zusammen, Du als Vermieter verbietest mir das aufstellen eines 250KG BKW, weil der Balkon deiner Meinung nach nicht genug trägt, willst dann die Mietminderung nicht akzeptieren und schiebst mir den schwarzen Peter zu? Du hast doch Jahrelang Geld dafür bekommen, den Balkon Instandzuhalten, dass er tragfähig belibt!
Wo bist du denn jetzt falsch abgebogen?
Ich als dein Vermieter würde dich nur auf die maximale Traglast hinweisen. Mehr nicht. Also vielleicht den großen Gasgrill eintauschen gegen ein Tischmodell.
Und wie gesagt (falls ich bedenken bei der Elektrik hätte), den Wunsch äußern einmal die Leitung draußen zu prüfen. Mehr nicht.
Und nein ich hatte nicht jahrelang die Möglichkeit die Leitung zu prüfen, da ich den Mieter übernommen habe und somit nur bedingt Zugangsrecht zu meinem Eigentum habe.

Samurai76 schrieb:
Soweit kommt das noch, das wird bei Auszug mitgenommen.....
Ist ja nicht meine Idee gewesen. Das ist aber auch auf dem gleichen Hügel gewachsen wie die Aussage "Erhöht den Wert der Immobilie"

Samurai76 schrieb:
Verstehe ich nicht, du als Eigentümer bist doch verpflichtet, dass deine Balkone auch die Tragfähigkeit haben, die das Gesetz fordert?
Du als Forenteilnehmer solltest auch mal genauer lesen was ich schreibe. die Traglast habe ich niemals angezweifelt.

Samurai76 schrieb:
Warum soll ich das als Nutzer vor der Benutzung tun und bezahlken, wenn es deine Pflicht ist? Du erhälst für diese Nutzung auch monatlich Geld.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ich hatte bis heute noch nie Zugang zur Wohnung(35 Jahre). Und es ist halt in DE so das ich mich nicht dagegen wehren kann. Ich erhalte zwar eine Miete, aber wenn ich Bedenken habe und diese ausspreche und etwas tun möchte. sprich einen Fachmann das anschauen lassen möchte, sollte es auch im Interesse des Mieters sein dies zuzustimmen. Es geht dabei nicht um Fälle, wo die ganze Elektrik dann erneuert werden soll, sondern nur ob der Stand der Technik immer noch passt.

Samurai76 schrieb:
Keine Steckdose hat ein Problem mit 800W. Wenn du dort also Brandgefahr witterst, wäre es evtl deine Aufgabe, den Elektriker da mal drüber schauen zu lassen? Deswegen meine Vorgensweise, fragen nach Anbau und bei Absage einfach aufstellen. Da kann der Eigentümer nichts gegen sagen. Nichts!
ACH jetzt ist es meine Aufgabe. Das ist schön. Du als Mieter forderst eine Mängelfreie Wohnung lässt aber den Einwand des Eigentümers nicht gelten, wenn er potentielle Mängelstellen begutachten möchte und beseitigen will.
Du scheinst eher das grundlegende Prinzip Vermieter/Mieter abzulehnen, als das hier vorliegende Gesetzmodell.

Samurai76 schrieb:
Deine Ausführungen lassen andeuten, dass du auch bereit wärst, ein Auto offiziell bei Sixt zu mieten und dann auf deine Kosten erst mal TÜV durchführen lassen....
schlecht geschlafen? Was hat das damit zutun? gehen dir die Argumente aus?

WolledasKnäul schrieb:
Es geht doch nicht um 800W, es geht um 800W+3600W. Und das auch nicht für eine Steckdose, sondern einen Stromkreis mit dem gleichen 16A LSS.
Das Problem ist das vielfach angesprochene " ICH ICH ICH". Hier sind über Jahre Feindbilder der Vermieter/Eigentümer gewachsen und die muss man halt verteidigen. Der kleine arme Mieter muss doch geschützt werden, er hat doch niemals Rechte und muss auch immer alles hinnehmen. So geht das doch nicht
 
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WolledasKnäul schrieb:
Es geht doch nicht um 800W, es geht um 800W+3600W. Und das auch nicht für eine Steckdose, sondern einen Stromkreis mit dem gleichen 16A LSS. Sorry, aber bitte beschäftige dich mit der Materie, bevor du versuchst hier mitzudiskutieren.
Das ist doch völlig praxisfremd. Wenn Du an einer Leitung zwei Klimaanlagen mit je 1600 betreibst, darfst Du natürlich nicht noch 800 Watt einspeisen und dann noch, solange die Sonne scheint, an noch mal der selben Leitung die PS5 mit 400 Watt betreiben. Dann musst Du Deinem Mieter auch verbieten, stundenlang den Wasserkocher laufen zu lassen sowie den Mini-Ofen und den Staubsauger im gleichen Kreislauf zu betreiben, bevor der FI ein Ende macht...

Das meine ich ja, klar muss man die Basics beachten aber das hier ist ein einfach völlig konstruiertes Beispiel. Der Hinweis, sich in die Materie einzuarbeiten, war also völlig richtig, richtet sich aber an Dich.

Falls Du ernsthaft Interesse an den Fakten hast und nicht nur Stänkern willst, schau mal hier rein. Da ist es auch für Laien gut erklärt.

 
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P4ge schrieb:
Einwand des Eigentümers nicht gelten, wenn er potentielle Mängelstellen begutachten möchte
Das klang bislang anders, ich solle doch prüfen lassen. Nein, wenn du als Eigentümer das machen möchtest, muss nur ein Termin gefunden werden.
 
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Dr.Death schrieb:
Das ist doch völlig praxisfremd. Wenn Du an einer Leitung zwei Klimaanlagen mit je 1600 betreibst, darfst Du natürlich nicht noch 800 Watt einspeisen und dann noch, solange die Sonne scheint, an noch mal der selben Leitung die PS5 mit 400 Watt betreiben. Dann musst Du Deinem Mieter auch verbieten, stundenlang den Wasserkocher laufen zu lassen sowie den Mini-Ofen und den Staubsauger im gleichen Kreislauf zu betreiben, bevor der FI ein Ende macht...
Der FI macht hier nie Ende, der löst nur aus, wenn ein Erdschluss besteht. Und nein, das muss man nicht verbieten, da die Leitung mindestens 16A Dauerlast aushält und wenn sie durch Verbraucher überlastet wird der 16A LSS auslöst. Aber wenn du nochmal ca. 3,5A aus einer STROMQUELLE einspeist, erkennt das der LSS nicht und du kannst die Leitung überlasten.
Wie schonmal erwähnt, könnte man den LSS auf 13A oder 10A herabsetzen, ein extra Stromkreis für das "Balkonkraftwerk", wie von einem Vermieter hier geschrieben, ist auch eine gute Möglichkeit. Es geht doch auch nicht um das Verbieten, sondern um das Prüfen, ob die bestehende Verdrahtung das aushält. Bei 2,5 mm² sehe ich auch weniger das Problem, aber viele haben noch 1,5 mm².
Ich bin Elektrofachkraft und habe selbst PV inkl. Mikrowechselrichtern, alles selbst geplant, installiert und vom Netzbetreiber abgenommen.
 
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Samurai76 schrieb:
Das klang bislang anders, ich solle doch prüfen lassen. Nein, wenn du als Eigentümer das machen möchtest, muss nur ein Termin gefunden werden.
JA, deshalb ja mein Eingangs beschriebene Praxisproblem. Ich habe den Mieter genau darum gebeten. Sogar selbst den Termin zu machen, damit er 100% flexibel planen kann.
Und ich nur noch die Rückmeldung bekomme "A. Ich muss dringend was machen oder B. alles ok soweit".

Und diese Möglichkeit "Nachfragen" soll mir sogar noch qua dieses Gesetzes genommen werden.

Sprich du machst das einfach, weil die Politik dich machen lässt. Aber andere haben dann Schuld wenn was schief geht.

Diese Folgeverarbeitung ist halt großer Mist.
WolledasKnäul schrieb:
Wie schonmal erwähnt, könnte man den LSS auf 13A oder 10A herabsetzen, ein extra Stromkreis für das "Balkonkraftwerk", wie von einem Vermieter hier geschrieben, ist auch eine gute Möglichkeit. Es geht doch auch nicht um das Verbieten, sondern um das Prüfen, ob die bestehende Verdrahtung das aushält. Bei 2,5 mm² sehe ich auch weniger das Problem, aber viele haben noch 1,5 mm².
Nur nicht zu laut sagen. Nachher heißt es sowas soll sogar Pflicht werden. Dann haben wir wieder eine ganz neue Baustelle ^^
 
P4ge schrieb:
Sprich du machst das einfach
Ja, ich schliesse ja auch einfach andere Elektrische Verbraucher an, teils mit deutlich mehr Leistung als 600W oder 800W. Ein Problem scheint das aber nur bei Vermietern und BKW zu sein.
 
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Samurai76 schrieb:
Ein Problem scheint das aber nur bei Vermietern und BKW zu sein.
Allzu viele Rechte hat man ja als Eigentümer und Vermieter nicht mehr. Man muss ja dankbar sein, wenn man überhaupt nicht Geld bekommt.

Ich denke da liegt sehr viel halt drin, das man um die letzte paar Hoheiten verbissener Kämpft. In meinen Augen auch zu recht.
 
Genau das ist der Punkt - ich kann anschließen was ich möchte und teilweise haben Leute ja echt höchst fragwürdige Verkabelungen, Mehrfacher und sonst welche Geräte aus China importiert - das interessiert keine Sau. Vor Allem keine Vermieter. Wohnungsbrand? Egal.
Aber sobald es um Solarstrom geht, ist es alles ganz gefährlich und böse. Deswegen sage ich ja zum wiederholten Male - es ist eine rein politische Einstellung ob ich so etwas verbieten möchte oder nicht.
Auch in anderen Ländern gibt es PV Module und dort wird weniger reguliert und trotzdem ist noch nichts abgebrannt.
Wahrscheinlich versuchen Vermieter auch E-Bikes und E-Autos für Mieter zu verbieten. Ich bin nur nicht in den entsprechenden Foren unterwegs, aber kann mir gut vorstellen, dass die Argumentation da genau so ist wenn ein Mieter eine Wallbox anbringen lassen möchte.
Ergänzung ()

P4ge schrieb:
Ich denke da liegt sehr viel halt drin, das man um die letzte paar Hoheiten verbissener Kämpft. In meinen Augen auch zu recht.
Dann vermiete halt nicht?!?

Ich hab da ganz andere Sorgen als Vermieter. Mir geht es nur darum, dass die Wohnung in einem ordentlichen Zustand zurückgegeben wird und dass die Miete pünktlich kommt. Und jetzt kam gerade ein Schreiben von der Hausverwaltung, dass schon wieder am Dach repariert werden muss (das dritte Mal in 4 Jahren) und ich mehr Ausgaben als Mieteinnahmen habe. Aber das liegt weder an den Gesetzen oder den Mietern sondern einfach an dem Objekt leider.
 
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Falc410 schrieb:
Dann vermiete halt nicht?!?
Sorry aber was ist das denn für eine a****ale Einstellung?
Wenn man an das Wohl seiner Mieter denkt und sich gefallen lassen muss, man sei doch bitte kein Spion, Halsabschneider, oder sonswas.

Falc410 schrieb:
Ich hab da ganz andere Sorgen als Vermieter. Mir geht es nur darum, dass die Wohnung in einem ordentlichen Zustand zurückgegeben wird und dass die Miete pünktlich kommt. Und jetzt kam gerade ein Schreiben von der Hausverwaltung, dass schon wieder am Dach repariert werden muss (das dritte Mal in 4 Jahren) und ich mehr Ausgaben als Mieteinnahmen habe. Aber das liegt weder an den Gesetzen oder den Mietern sondern einfach an dem Objekt leider.
Süss Eigentümer einer Eigentumswohnung.
Dir ist der Zustand bei Rückgabe wichtig. Wie aber ein BKW angeschlossen wird ist dir egal, weil da kann man ja nichts falsch machen. Wie kann man mehr Ausgaben als Mieteinnahmen haben, falsch kalkuliert? Scheinst ja kein guter Vermieter zu sein, dass du das nicht berücksichtigt hast ^^.
Wenn die Kosten so hoch sind, verkauf doch. Am besten an deinen Mieter, der wohnt ja schon da.

Falc410 schrieb:
Aber sobald es um Solarstrom geht, ist es alles ganz gefährlich und böse. Deswegen sage ich ja zum wiederholten Male - es ist eine rein politische Einstellung ob ich so etwas verbieten möchte oder nicht.
Es geht hier um Solarstrom, weil die anderen Felder schon alle weg sind. Wo will man denn noch Einspruch erheben, wenn der Mieter potentiell Bockmist machen könnte? Und selbst wenn er es macht, musst du als Eigentümer auf deine Kosten IHM es erstmal nachweisen. Schönen dank auch.

Falc410 schrieb:
Wahrscheinlich versuchen Vermieter auch E-Bikes und E-Autos für Mieter zu verbieten. Ich bin nur nicht in den entsprechenden Foren unterwegs, aber kann mir gut vorstellen, dass die Argumentation da genau so ist wenn ein Mieter eine Wallbox anbringen lassen möchte.
Da geht es nur darum den Hausfrieden aufrecht zuhalten. Den meisten sind die Boxen und Bikes egal. Aber versuch mal zu erklären das es demnächst 1 Parkplatz weniger gibt, dafür aber eine "Ladezone". "Ich habe da 50 jahre geparkt" niemand nimmt mir meinen Platz". Tja so läuft das heute leider.
 
Falc410 schrieb:
Wahrscheinlich versuchen Vermieter auch E-Bikes und E-Autos für Mieter zu verbieten.
Passiert durchaus, besonders in Kombination mit gemieteten Tiefgaragenstellplätzen die zur Wohnung gehören.
 
Falc410 schrieb:
Genau das ist der Punkt - ich kann anschließen was ich möchte und teilweise haben Leute ja echt höchst fragwürdige Verkabelungen, Mehrfacher und sonst welche Geräte aus China importiert - das interessiert keine Sau. Vor Allem keine Vermieter. Wohnungsbrand? Egal.
Wie oft muss ich das jetzt noch schreiben, dafür ist der LSS (Leitungsschutzschalter) da, der schützt die Leitung vor zu hohem Strom. Wenn jetzt an dem vorbei, durch eine Stromquelle, die Leitung zusätzlich belastet wird, kann er das nicht mehr.
Und wenn jemand nicht VDE Konforme Geräte anschließt und dadurch einen Schaden verursacht, dann ist der Verursacher bekannt und kann haftbar gemacht werden. Ihr vergleicht hier Äpfel mit Birnen.
 
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P4ge schrieb:
Sorry aber was ist das denn für eine a****ale Einstellung?
Wenn man an das Wohl seiner Mieter denkt und sich gefallen lassen muss, man sei doch bitte kein Spion, Halsabschneider, oder sonswas.
Ich sehe nur dass du dich beschwert wie schlimm alles für die Vermieter ist. Ich sehe nirgendwo dass du an das Wohl deiner Mieter denkst. Aber gut das ist ja auch nicht relevant. Wenn dir die Spielregeln nicht gefallen, dann darfst du halt nicht vermieten.
P4ge schrieb:
Wie kann man mehr Ausgaben als Mieteinnahmen haben, falsch kalkuliert? Scheinst ja kein guter Vermieter zu sein, dass du das nicht berücksichtigt hast
Ich weiss nicht was ich da kalkulieren könnte. A) gibt es Mietpreisspiegel B) kannst du nicht kalkulieren wie oft die Dachterasse undicht wird. Ist jetzt schon die dritte Sanierung in 4 Jahren. Auch wenn der Betrag durch alle Parteien im Haus geteilt wird, Übersteigen die Kosten halt die Mieteinnahmen. Ja ich kenne die 2% Regel für Rücklagen aber wenn in 2 Jahren halt wieder das Dach gemacht werden muss, dann flipp ich aus. Aber schön, dass dich die Geschichte freut.
P4ge schrieb:
Es geht hier um Solarstrom, weil die anderen Felder schon alle weg sind. Wo will man denn noch Einspruch erheben, wenn der Mieter potentiell Bockmist machen könnte?
Also d.h. du würdest am liebsten dem Mieter alles andere auch verbieten, aber weil das nicht geht fokussierst du dich auf Solarstrom. Verstehe ich dich da richtig?
P4ge schrieb:
Da geht es nur darum den Hausfrieden aufrecht zuhalten. Den meisten sind die Boxen und Bikes egal. Aber versuch mal zu erklären das es demnächst 1 Parkplatz weniger gibt, dafür aber eine "Ladezone".
Weiss nicht was das eine mit dem anderen zu tun hat. Die Parkplätze in der TG bzw. auch Aussenstellplätze gehören zur Wohnung. Da wird niemandem etwas weggenommen.
Ergänzung ()

WolledasKnäul schrieb:
Wie oft muss ich das jetzt noch schreiben, dafür ist der LSS (Leitungsschutzschalter) da, der schützt die Leitung vor zu hohem Strom. Wenn jetzt an dem vorbei, durch eine Stromquelle, die Leitung zusätzlich belastet wird, kann er das nicht mehr.
Und wenn jemand nicht VDE Konforme Geräte anschließt und dadurch einen Schaden verursacht, dann ist der Verursacher bekannt und kann haftbar gemacht werden. Ihr vergleicht hier Äpfel mit Birnen.
Da du Elektriker bist, glaube ich dir erstmal die Aussage bzgl. LSS aber kannst du mir dann bitte erklären warum das in anderen Fällen unmöglich ist?
Und warum ist der Verursacher in einem Fall bekannt und bei einem BKW unbekannt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Falc410 schrieb:
Da du Elektriker bist, glaube ich dir erstmal die Aussage bzgl. LSS aber kannst du mir dann bitte erklären warum das in anderen Fällen unmöglich ist?
Und warum ist der Verursacher in einem Fall bekannt und bei einem BKW unbekannt?
Dein LSS sieht nur was an Strom vom Netz auf deine Leitung kommt, wenn du jetzt mittendrin nochmal zusätzlich was einspeist kann er das nicht erkennen. Man muss hier klar Verbraucher und Stromquelle (BKW) trennen.
Natürlich ist auch bei einem BKW der Verursacher bekannt, aber wenn es der Gesetzgeber "legal" macht, wer haftet dann dafür?
Ich bin absolut für BKWs, empfehle es jedem der die Möglichkeit hat (PV allgemein) und unterstütze mit Planung, Beschaffung und Installation. Aber so ein "Wischiwaschi" Gesetz bringt uns nicht weiter. Und das wäre so einfach die Bevölkerung bei dem Thema mitzunehmen. Fast jeder könnte günstig teilhaben, was gutes für die Umwelt tun und auf Dauer sparen.
 
Falc410 schrieb:
Ich sehe nur dass du dich beschwert wie schlimm alles für die Vermieter ist. Ich sehe nirgendwo dass du an das Wohl deiner Mieter denkst. Aber gut das ist ja auch nicht relevant. Wenn dir die Spielregeln nicht gefallen, dann darfst du halt nicht vermieten.
Nunja wer einen Avatar mit verbundenen Augen hat, scheint auch im realen Leben blind zu sein.
Ich habe schon mehrfach geschrieben, dass mir das Wohl meiner Mieter sehr wichtig ist. Und für Mieter wo ich nur Verwalter bin. ABER wenn mir die Politik den Handlungsspielraum extrem verkleinert, darf ich mich darüber nicht mit handfesten Argumenten beschweren?

Falc410 schrieb:
Ich weiss nicht was ich da kalkulieren könnte. A) gibt es Mietpreisspiegel B) kannst du nicht kalkulieren wie oft die Dachterasse undicht wird. Ist jetzt schon die dritte Sanierung in 4 Jahren. Auch wenn der Betrag durch alle Parteien im Haus geteilt wird, Übersteigen die Kosten halt die Mieteinnahmen.
Wie gesagt, falsch kalkuliert, solltest in dem Falle verkaufen. Und JA sowas kann man sehr wohl kalkulieren. Spätestens nach der ersten Baumaßnahme sollte der Topf wieder aufgefüllt werden. Nach der 2. ist es Fahrlässigkeit dies nicht getan zu haben.
Und was soll Mietspiegel sein, als ob sich da jemand dran hält (Sarkasmus). Vermieter nehmen doch unsummen ein, da muss sowas doch übrig sein. Warum beschwerst du dich?

Falc410 schrieb:
Also d.h. du würdest am liebsten dem Mieter alles andere auch verbieten, aber weil das nicht geht fokussierst du dich auf Solarstrom. Verstehe ich dich da richtig?
Du verstehst gar nichts, weil du nicht verstehen willst. Das ist auch typische Übertreibung.
Es geht darum das man als Vermieter/Eigentümer heutzutage quasi keine Großen Rechte mehr gegenüber dem Mieter hat. Sei es Schimmel (muss der Vermieter nachweisen wer schuld ist), Wasserschaden, Schäden bei übernahme (waren schon oder "normaler gebrauch"), Mietausfall, Haustiere etc. . Das kann man akzeptieren oder nicht, ist mir auch alles fast schon egal, weil es sich nicht lohnt aufzuregen.
Hier stört mich nur, dass man Argumente zum Schutz der Mieter vorbringt und TROTZDEM als schuldiger oder depp dasteht. Wie verrückt ist diese Welt? Es geht nicht mal um ein Verbot, sondern nur um die reine Prüfung. Wie man das wegwischen kann mit "verkauf doch, mietersache, Versicherung"... der hat es echt nicht verstanden.

Falc410 schrieb:
Weiss nicht was das eine mit dem anderen zu tun hat. Die Parkplätze in der TG bzw. auch Aussenstellplätze gehören zur Wohnung. Da wird niemandem etwas weggenommen.
Da merkt man halt deine Unwissenheit. Es gibt auch Objekte mit keinen festen Stellplätzen oder der fehlenden Möglichkeit in den Garagen. Da muss es dann semi-öffentlich sein. Das muss man sich mal vorstellen, es gibt sogar Fälle da gibt es keinen Keller für Fahrräder und keine Möglichkeit diese draußen anzuschließen. Unglaublich... oder?
Falc410 schrieb:
Und warum ist der Verursacher in einem Fall bekannt und bei einem BKW unbekannt?
Das kannst du dir als Laie nichtmal vorstellen woran das liegen könnte? Uff sehr naiv.
 
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