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NewsDesinformation und Moderation: EU eröffnet offizielles Verfahren gegen X (Twitter)
Das ist ja viel zu unscharf. Der HaĂ ansich ist ein GefĂŒhl, wie Angst oder Freude. Und wird weit ĂŒber die Grenze politischer Dinge auch straffrei geĂ€uĂert. (Ich hasse SprĂŒhregen)....
Deswegen muĂ noch stĂ€rker auf die ZusammenhĂ€nge geachtet werden, z.B. HaĂrede. Und selbst da gibt es Probleme jenseits der gĂŒltigen Gesetze. Aber mal sehen, wie sich das entwickelt.
Da wird kein "Hass" verboten, sondern "Volksverhetzung", steht doch dabei und wer mit Juristen arbeitet weiĂ, dass Gesetztestexte bewusst gewĂ€hlt werden, wie sie da stehen. Diese Paragraph greift nicht zwingend bei Texten, die als "Hass" interpretiert werden. Falls jemand Beispiele sucht, kann gerne an die Diskussionen ĂŒber die Besetzung einer Meerjungfrau oder an eine Aussage ĂŒber Diamantenhandel erinnern.
Drachenlord kann ĂŒbrigens auch ein Lied davon singen, hat der genannte Paragraph ihm in irgendeiner Weise geholfen? Kann ja niemand leugnen, dass die MenschenwĂŒrde (auf beiden Seiten) mit FĂŒĂen getreten wurde...
Nur zur Information. Hier die Antworten der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU Fraktion bezĂŒglich Terror auf Social Media und Löschanordnungen des BKA.
DafĂŒr können BĂŒrger dort aber auch per Zivilverfahren gegen Verleumdungen vorgehen und wenn sie gewinnen, siehe Alex Jones, gibt es monetĂ€re Strafen in schwindelerregender Höhe. Auch in den USA kann nicht alles ohne Konsequenz gesagt oder geschrieben werden.
Gesagt werden darf in den USA wohl fast alles. Geschrieben dagegen nicht so ohne weiteres, da kommen dann libel und slander in Frage. Das gilt auch fĂŒr Medien bzw. Nachrichten, weil man da von einer redaktionellen Bearbeitung ausgehen kann. Sich an den Times Square stellen und diesen und jenen lautstark als dies und das zu bezeichnen geht aber.
Dann beherzige deinen eigenen Tipp und lass dich nicht nur von der Ăberschrift verleiten.
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Btw. das Verb hassen ist deutlich bedeutungsschwÀcher als das Substantiv Hass.
Deshalb sind die Kommentare mit "Ich hasse xxx ist ja nicht schlimm" auch am Thema vorbei.
Bitte was? "Hassen" bedeutet "Hass empfinden", da ist exakt nichts "bedeutungsschwÀcher." Nebenbei war der Tipp mit dem "erst durchlesen, dann verlinken" vollkommen passend, da die Definition von §130 dein "Argument" schlicht und ergreifend nicht stÀrkt. Da hilft es dann auch nicht mehr, Substantive mehr zu mögen als Verben.
Hier eine Einordnung vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages fĂŒr die, die es interessiert: https://www.bundestag.de
Zitat daraus: "[...] AusdrĂŒcklich finden die Begriffe âHassâ und âHetzeâ im Straftatbestand der Volksverhetzung
Verwendung (§ 130 StGB). Hier wird unter Strafe gestellt, gegen âeine nationale, rassische, religi-
öse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder ge-
gen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem
Teil der Bevölkerungâ zum Hass aufzustacheln, [...]"
FĂŒr die, die nicht zu Ende lesen (wollen) und gleich "... aber Meinung ..." brĂŒllen: "[...] Das geltende Strafrecht als Tatstrafrecht knĂŒpft die Strafbarkeit stets an Handlungen, nicht allein
an Meinungen, Ăberzeugungen oder die TĂ€terpersönlichkeit, was oft schlagwortartig dahinge-
hend benannt wird, das geltende Strafrecht sei kein âGesinnungsstrafrechtâ. Gedanken, Ăberzeu-
gungen und Meinungen können fĂŒr sich genommen nicht strafrechtlich relevant sein, [...]"
Bitte was? "Hassen" bedeutet "Hass empfinden", da ist exakt nichts "bedeutungsschwÀcher." Nebenbei war der Tipp mit dem "erst durchlesen, dann verlinken" vollkommen passend, da die Definition von §130 dein "Argument" schlicht und ergreifend nicht stÀrkt. Da hilft es dann auch nicht mehr, Substantive mehr zu mögen als Verben.
Du kannst mit deinem "Essai [sic!] zu psychischen Affektstörungen" direkt wieder heimgehen. Die Definitionshoheit fĂŒr Worte liegt nicht bei Herrn Professor Keil, wie klug der auch sein mag und vor allem kann man psychische Affektstörungen nicht auf alle Menschen ĂŒbertragen.
Zu dem weiter oben: Die Hervorhebung ist falsch. Es muss "zum Hassaufzustacheln" lauten, da kannst du rudern wie du willst. Du kannst darauf weiter rumiterieren bis wir 2024 einlĂ€uten, durch stĂ€ndige Repetition wird das auch nicht richtiger. Den Teil mit dem KnĂŒpfen an Handlungen solltest du vielleicht auch nochmals ĂŒberdenken, denn der gibt dir - erneut - nicht Recht. Nur Handlungen sind strafbar und Hass ist keine Handlung.
Schnelle google-Suche zu mögl. "Strafbarkeit von Hassnachrichten oder sonstigen Hasspostings" im Internet fördert z.B. diese 2 Links auf Kanzlei-Seiten:
Meine letzte Antwort zum Thema, da du nicht in der Lage bist, Texte zu erfassen und alles andere Zeitverschwendung ist.
Das deutsche Strafrecht kennt keinen gesonderten Straftatbestand âHate Speechâ oder âHassredeâ (im Internet)
FĂŒr Beleidigung droht beispielsweise grundsĂ€tzlich eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe (§ 185 StGB), fĂŒr Volksverhetzung eine Freiheitsstrafe bis zu fĂŒnf Jahren bzw. bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe (§ 130 StGB).
Ein letztes Mal: all diese Sachen waren vorher schon verboten, Hass dagegen nicht.
Es ist schade, dass schon wieder seitenlang ĂŒber eine Wortdefinition Korinthen gekackt werden, obwohl der Kontext doch eigentlich allen Beteiligten klar ist und so nun hier eine Stellvertreterdiskussion gefĂŒhrt wird, anstatt anhand sich sachlich unter Nutzung von Argumenten ĂŒber das eigentliche Problem auszutauschen.