Händler hält gekauften Artikel nach Falschlieferung zurück

BmwM3Michi

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Hallo
habe bei einem Ebay-Händler Federn fürs Auto gekauft, zwei Federn waren richtig, die anderen beiden Federn leider für ein anderes Auto! Jetzt habe ich vorhin die falschen Federn zurückgesendet und den Händler gebeten, meine Federn morgen zu versenden, damit ich das Auto diese Woche noch fertig machen kann!
". Leider müssen wir erst abwarten bis das Paket bei uns angekommen ist, erst dann können wir die richtigen Federn neu versenden."
Der Händler will Die Lieferung zurückhalten, bis die falschen Federn bei ihm angekommen sind! Darf der Händler das machen? Ich kann jetzt bis nächste Woche warten?
 
nun, du kannst kaum vorraussetzen daß ein internet-händler sich auf irgendjemandes wort verläßt.
was irgendwie verständlich ist, oder ned?

denn wir leben in zeiten, wo zwar ned alle im internet gauner sind, aber alle gauner im internet sind.
die alte version dieses spruchs geht mit pferderennen.
ich hab mit erlaubt, eine modernere version zu plagiieren.

rein interessehalber: wer hats verbockt?
falsch bestellt oder falsch verschickt?
 
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falsch geliefert natürlich.
 
nuja, online hat schon einiges an vorteilen, keine frage.
angebot, preise...

aber halt auch nachteile, unübersehbar.
transportwege&kosten, und mitunter demotivierte mitarbeiter in duchschnittlich schlecht bezahlten lowlevel positionen. die besonders ersetzbaren halt.
 
Nüchtern betrachtet, ohne den rechtlichen oder moralischen Aspekt, bringt die Frage ob der Händler das darf oder nicht nicht viel.

Wenn der Händler die Federn erst verschickt wenn die andren zurück sind kriegst du die neuen nächste Woche, und wenn du die rechtliche Keule schwingst und mit dem Händler diskutierst kriegst du die Teile auch erst nächste Woche da der Händler die Diskussion per Mail etwas hinauszögert und bis dahin die falschen Federn auch schon zurück sind.

Du könntest aber versuchen dem Händler ganz in Ruhe, ohne Druck oder Drohungen, zu erklären dass es wichtig ist dass du die richtigen Federn diese Woche noch bekommst (Wochenende kommt ein Kumpel der beim Einbau hilft, etc...) und ihn Bitten diese sofort zu versenden.
 
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Sehe ich genau so. Ist jetzt halt einfach so, geht die Welt doch wohl auch nicht unter von oder? Da es 4 federn sind, ist das wohl kein Tausch weil defekt, sondern um das Fahrzeug tiefer zu legen. Fahr halt noch ne Woche länger so rum.
 
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Schonmal die Option probiert, dass du zwei Federn neu bestellst und der Händler dafür die anderen beiden behalten und die erste Bestellung entsprechend reduzieren soll? Evtl lässt er sich ja drauf ein.
Je nachdem, wie das auch mit den VSK gelagert ist.

Ansonsten wird es sein gutes Recht sein, erst die reklamierte Ware zu prüfen, bevor er neue Ware verschickt. Glaube kaum, dass man das von ihm verlangen kann. Das du dann solange warten musst, ist leider dein persönliches Pech.
 
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Ist halt nicht Amazon ;)
 
Khaotik schrieb:
Ansonsten wird es sein gutes Recht sein, erst die reklamierte Ware zu prüfen, bevor er neue Ware verschickt
Der Link in #3 sagt was anderes. Im Grunde verhält es sich (nach meinem Verständnis in solchen Fällen) demnach ähnlich, wie wenn der Händler noch gar keine Ware verschickt hätte. Er ist also schlicht die Lieferung der Sache schuldig.
 
Es gibt ja in der Regel auch keine Handhabe fuer das Ueberschreiten eines Liefertermines, ausser das du halt stornieren kannst, was du als Verbraucher aber sowieso kannst. Fuer eine moegliche Schadensersatzforderung muesstest du einen finanziellen Schaden beweisen koennen.

Daher ergibt sich fuer mich genauso wenig Handhabe fuer eine Verzoegerung durch falsche Lieferung.
 
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simpsonsfan schrieb:
Der Link in #3 sagt was anderes. Im Grunde verhält es sich (nach meinem Verständnis in solchen Fällen) demnach ähnlich, wie wenn der Händler noch gar keine Ware verschickt hätte. Er ist also schlicht die Lieferung der Sache schuldig.
Ja, und in keinem Moment wird doch davon gesprochen, dass der Händler die Sache nicht auch noch liefern wird? Aber er behält es sich nunmal vor, erst zu prüfen, ob tatsächlich die falsche Ware geliefert wurde oder ob der Empfänger falsch bestellt hat.
Es steht mMn nicht in dem Artikel, dass der Händler unverzüglich die Ersatzware abschicken muss ohne die bisherige Ware zurückerhalten zu haben.
Entscheidend wird hier auch die Verhältnismäßigkeit zum Preis sein. Geht es hier um einen geringen Warenwert, wird man das eher erwarten können. (z.B. falsche Dichtung für <5€ geliefert).
Geht es aber um Produkte im 3- oder gar 4-stelligen Bereich, wird mMn auch ein Gericht dem Händler die Prüfung zusprechen.
Es ist zu keiner Zeit davon die Rede, dass der Händler nicht vertragsgemäß nachliefern will oder wird.
Lediglich die Bearbeitungszeit ist dem TE ja ein Dorn im Auge.
Für dringliche Dinge gibt es nach wie vor noch den Vorort-handel. Natürlich zu ggf. anderen Preisen....
 
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Für so etwas gibt es dann das ebay Bewertungssystem.
Sollte man als Kunde auch nutzen!
 
Der Händler knüpft die Erfüllung seines Teils des Kaufvertrags im nachhinein an neue Bedingungen! So sehe ich es.
 
War das denn ein Federnsatz vom gleichen Hersteller? Sowas wird ja in der Regel beim Hersteller schon verpackt und nicht erst vom Händler noch um verpackt. Oder ist der Fehler definitiv beim Händler passiert?

Es gibt auch manchmal bei den Herstellern von Ersatz bzw. Tuning Teilen fehlerhafte Angaben in welchen Fahrzeugen die Teile verbaut werden können, ist sogar gar nicht mal so selten der Fall.
 
Khaotik schrieb:
Aber er behält es sich nunmal vor, erst zu prüfen, ob tatsächlich die falsche Ware geliefert wurde oder ob der Empfänger falsch bestellt hat.
Und ich verstehe das so, dass er keine Handhabe für diesen Vorbehalt hat. Er könnte jetzt behaupten, dass er die korrekte Ware bereits geliefert hat und einen Nachweis vom Käufer fordern (somit wäre der Käufer wieder am Zug).
Aber wenn der Händler die korrekte Ware noch nicht geliefert hat (also auch im Falle einer Falschlieferung), dann bleibt die Pflicht, die Ware zu liefern unverändert bestehen. Und zwar auch, falls der Käufer die falsch gelieferte Ware gar nie zurücksendet. Gleichzeitig hat der Käufer aber (unabhängig von der korrekten Lieferung) eine irrtümlich falsch gelieferte Ware herauszugeben (sprich, bspw. abholen lassen oder gegen vorherige Auslage der Portokosten diese zurückschicken.)

Wie @Ranayna anmerkt, gibt es aber auch für die reguläre Lieferung keine fixen Fristen oder Konsequenzen bei Verzögerungen.
Ich würde als die Frage "darf der Händler das Versenden der Ware an die Bedingung der vorherigen Rückgabe knüpfen?" mit Nein beantworten. Die Frage, "Kann ich dem Händler unangenehme Konsequenzen einer solchen Pflichtverletzung aufbürden?" aber ebenfalls mit "eher nein" beantworten.

Hilft diese theoretische Überlegung in der Praxis, schneller an Federn zu kommen? Eher nicht. Aber der Händler handelt dann mMn trotzdem nicht nach seinem gutem Recht.

Aber ich bin auch kein Jurist und interpretiere nur, was ich da im Netz zu solchen Konstellationen so lese.

Praktisch wäre es vielleicht für zukünftige Eingriffe auch gut, die Teile vor Beginn der Arbeiten so weit wie möglich zu kontrollieren. Vielleicht ist das ja auch hier erfolgt, und es war eben dem TE nicht möglich, die Federn vorher auf Korrektheit zu prüfen, sondern erst, als er die ausgebauten zum Vergleich hatte.
Auf alle Fälle ist das für den TE ärgerlich.
 
Seltsam. Der Verkäufer hat doch noch gar nicht seinen Teil des Geschäfts erfüllt, warum stellt er irgendwelche Ansprüche?

Und warum soll der Verkäufer nicht auf das Wort des Käufers vertrauen? Warum soll denn der Käufer auf das Wort des Verkäufers vertrauen, der offenkundig gezeigt hat, dass er seinen Geschäftsbetrieb nicht ordentlich organisiert hat?
 
natürlich hat der Händler Fotos der Federn von mir verlangt, und dann die Falschlieferung bestätigt und dann die Rücksendung verlangt! Und natürlich hätte er auch die Federn von mir zurückbekommen. Aber das alles als Vorbedingung für die Lieferung der richtigen Federn zu machen, grenzt schon an Nötigung!
 
Avatoma schrieb:
Der Verkäufer hat doch noch gar nicht seinen Teil des Geschäfts erfüllt,
Teilweise ja schon und der BGH behandelt solche Fälle ja nach Sachmängelrecht und nicht nach Nichterfüllungsrecht.
 
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