News Internet-Überwachung: EuGH erlaubt IP-Vorratsdaten­speicherung bei Urheberrechts­verstößen

Juckt mich nicht ehrlich gesagt. Auch glaube ich nicht, das dies irgendwann einfach verallgemeinert wird. VPN? Nun ich muss mich ja erstmal einwählen (somit weis der ISP Bescheid) und dann kommt der VPN…….
 
Klingt für mich eher wie - Lass uns alle unter Generalverdacht stellen, da ja jeder Urheberrechts Verletzung betreiben kann. Im Grunde genommen ist es genau so gekommen wie gedacht nur, dass man einen anderen Weg genutzt hat.
 
Stuffz schrieb:
Du lebst in der Welt von IPv4 und unfehlbaren Providern.

Es kann auch anders gehen: Provider baut Sch..e und speichert falsche IPv6-Präfixe in der Datenbank, oder hat gar kaputte Stacks, die auseinander laufen (IPv4 separat von IPv6). Dann ist der Kunde der Depp: Programme machen leise Fallback auf IPv4, weil v6 "scheinbar" nicht geht. Derweil wurde "dein" angeblicher IPv6 einem Verbrecher zugewiesen. Und zack, schon bist DU dran, wenn die Filesharerscanner-Lockvögel "deinen" Präfix loggen, und der Provider dann DICH laut seiner Datenbank als Verursacher meldet.
(Und nein, das ist kein rein hypothetischer Fall).

Genau das vermisse ich bei diesen ganzen Debatten. Wie soll sich ein normaler sterblicher gegen kaputte technische Implementierungen liefern, die ihn ans Messer liefern?!

Es gibt aber auch Fälle wo durch ein großes Soziales Netzwerk falsche IPs übermittelt wurden und durch die Anfragefristen dann bei der korrigierten Auskunft nicht mehr unterschieden werden konnte ob IPs fehlten, weil die nicht mehr gespeichert waren oder weil die falsch waren.

Da ist es halt Aufgabe der Ermittlungsbehörden die IP-Logs auf Unstimmigkeiten zu prüfen.

Krik schrieb:
Btw, wem OpenVPN und Wireguard nicht ausreichen, für den ist ProtonVPN vielleicht etwas. Dort gibt es jährlich Audits über die Sicherheit der User. Das Ergebnis der Audits ist, dass die User sicher sind, da der Anbieter keine Logs speichert. Die eingesetzte Software ist Open Source und auf Github zu finden.

Proton VPN kann man auch kostenlos nutzen. Ist einer der wenigen kostenlosen VPNs (oder der einzige?) ohne Datenbegrenzung.
Braucht man nur eine Email und Passwort angeben.
Ergänzung ()

AGB-Leser schrieb:
Dann ist der Artikel wieder blöd geschrieben worden, wie ich schon geahnt habe. Das passiert hier ständig bei solchen Themen

Hier sind halt IT-ler am Werk und keine Juristen. Für die juristischen Sachen kann ich LTO.de empfehlen.

Scheinen allerdings darüber bisher nicht berichtet zu haben.
Ergänzung ()

Krik schrieb:
@Independent
Der ISP sieht maximal, dass du nach dem Einwählen mit einem VPN kommunizierst bzw. je nach Verschlüsselung nicht mal das sondern nur eine Verbindung zu irgendeinem Server. Was du da machst, weiß er nicht.
Er weiß auch nicht, welche IP der Exit Node des VPNs hat, über den du surfst.

Schon einfach wenn man einen anderen DNS nutzt, der verschlüsselte DNS-Anfragen zulässt (DNS over https o.ä.), sieht der ISP oder WLAN-Betreiber deutlich weniger.
Und schon damit sind DNS-Sperren durch Vodafone etc. nicht mehr wirksam.

Der Datenverkehr zu den Webseiten ist in der Regel heute schon standardmäßig per TLS geschützt.
 
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Nachdem es so viele Streaming-Dienste gibt und illegale Downloads mehr, als zurück gegangen sind, ist das Beste, lieber nach Urheberrecht zu schauen, als das es viele andere Probleme gibt? Ok. Einfach abnicken und gut.
So Viel zur Demokratie, die man schützen muss. Und sowas muss man jetzt kurz vor der Wahl noch machen? Ich versteh es nicht.
 
Andy4 schrieb:
So Viel zur Demokratie, die man schützen muss. Und sowas muss man jetzt kurz vor der Wahl noch machen? Ich versteh es nicht.

Du hast bei der Demokratie aber schon aufgepasst?
Judikative != Legislative
 
Dito schrieb:
Erst war es das Urheberrecht und jetzt wird dieses mit Kinderpornografie und Anschläge gleich "gesetzt". Der wahre Grund offenbart sich für die Allgemeinheit. Geld wiegt schwerer als "Leben".
".. und Moral " hast du wahrscheinlich vergessen 😉
Ergänzung ()

Krik schrieb:
@iGameKudan
In der Quelle wird von Peer-to-Peer gesprochen. Es wird also sehr wahrscheinlich um Torrent gehen.
Video Streaming und One Click-Hoster fallen nicht darunter.
Beim Torrent kommen die ja mit dem Argument, daß man beim sharing mit macht.. Also ein Film der dich z.B. 10€ kosten würde, wird hochgerechnet weil du es mit anderen geteilt hast.
Dann können die von dir über 500€ je Film verlangen.
Beim Streaming teilst du nicht und deswegen lohnt es sich nicht für diese tollen Anwälte die für Gerechtigkeit sorgen ^^
Denke das es damit was zu tun hat.

Für Filme und Serien braucht man wirklich kein Torrent mehr
😁
 
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@dergraf1
Ich vermute, es liegt daran, es ist bei Torrent einfacher an die IPs der Leute zu kommen als bei einer Download Webseite. Bei ersterem reicht schon ein Torrent Client und der passende Torrent, bei letzterem muss man erst mal durch Gerichtsbeschluss den Betreiber auffordern, IP-Adressen herauszurücken. Das wird aber schwer, ohne einen konkreten Verdacht vorbringen zu können.
 
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Elverado schrieb:
das afaik bisher übliche "6 Monate Speicherung und dann löschen" ist hinüber?
Woher nimmst du "6 Monate"? In Deutschland sind wesentlich kürzere Fristen üblich - außer wenn gerade mal wieder eine VDS aktiv ist, die der BGH noch nicht kassiert hat.
Ergänzung ()

supermanlovers schrieb:
Wer lädt schon über Torrent. Meist langsam und unsicher. Bei OCH kann ich meine 500Mbit Leitung voll ausnutzen.
Zum einen hat längst nicht jeder 500 MBit, zum anderen brauchst du dafür einen Premium-Account und bezahlst somit praktisch für Hehlerwahre. Ich persönlich finde es einen gewaltigen Unterscheid, ob bei P2P "Aktivisten" ehrenamtlich teilen, oder ob sich jemand - hier mindestens der OCH - gewerbsmäßig bereichert.

Ich persönlich schaue eh nur Klassiker von eigenen TV-Aufnahmen, DVDs und selten mal BluRays, neuere Produktionen interessieren mich sehr selten, etwa der immer selbe Marvel-Brei. Schön streamen tue ich nur Musik (Spotify).
 
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Beste Demokratie die man für Geld kaufen kann. Danke EU.
 
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Ja, alles Kriminelle, Massenmörder und was auch immer. Diese Terroristen, die sich am Urheberrecht vergehen, sollte man steinigen und für immer einsperren.
 
Cool Master schrieb:
Wer heute noch ohne VPN Urheberrechtsverstöße begeht dem ist nicht mehr zu helfen.
Wobei man hier aufpassen solllte, welchen Service man nutzt. Viele VPN Dienste loggen trotz No-Log-Policy zumindest die Timestamps mit.
 
DKK007 schrieb:
Hier sind halt IT-ler am Werk und keine Juristen. Für die juristischen Sachen kann ich LTO.de empfehlen.

Scheinen allerdings darüber bisher nicht berichtet zu haben.
Ich bin ja auch kein Jurist, und grade deswegen wäre eine verständliche Sprache/Schreibweise toll

Danke für die Seite, die scheint interessant zu sein
 
@AGB-Leser

LTO hat es nun zumindest in der Presseschau aufgegriffen.
https://www.lto.de/recht/pressescha...ncrochat-vorratsdatenspeicherung-ip-adressen/
EuGH zu Vorratsdatenspeicherung: Der Europäische Gerichtshof hat in einem Plenums-Urteil entschieden, dass eine Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen nicht nur bei schwerer Kriminalität wie Kinderpornografie, sondern bei jeglicher Online-Kriminalität möglich ist, weil sonst systemische Straflosigkeit drohe. Wenn die Speicherung der IP-Adresse nur zur Identifizierung des Users genutzt wird, könne damit kein Persönlichkeitsprofil angefertigt werden, weshalb es sich um keinen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht handele. Das in Frankreich praktizierte Hadopi-System, anhand gespeicherter IP-Adressen gegen illegale Filesharer vorzugehen, sei deshalb im Kern mit dem Unionsrecht vereinbar. Die taz (Christian Rath) berichtet. netzpolitik.org (Markus Reuter) fasst zudem die enttäuschten Reaktionen von Digital-Organisationen zusammen.
 
Also die von den deutschen Behörden gewollte Vorratsdatenspeicherung doch legal?
 
AGB-Leser schrieb:
Also die von den deutschen Behörden gewollte Vorratsdatenspeicherung doch legal?

Schon das letzte Urteil des EUGH hatte eine Vorratsdatenspeicherung bei IPs für zulässig gehalten.

https://www.computerbase.de/2022-09/vorratsdatenspeicherung-eugh-kippt-deutsches-gesetz/

https://www.lto.de/recht/nachrichte...herung-verstoesst-gegen-eu-recht-unionsrecht/

LTO.de schrieb:
  • für dieselben Zwecke einen auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung der IP-Adressen, die der Quelle einer Verbindung zugewiesen sind
 
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