News Angeblich unpatchbar: Tesla Jailbreak ermöglicht Premium-Features für lau

Da entsteht doch gleich noch ein neuer Kundenkreis für die "Anbieter" von Ransomware. Win- Win... 🙈 :lol:
 
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Hancock schrieb:
Meine Hardware, mein Eigentum. Warum meint der Hersteller, mir vorschreiben zu dürfen, was ich mit meinem Eigentum tun darf? AGBs sind im Übrigen die Bytes nicht wert, in denen sie abgespeichert werden.
Leider hat das Lobbypack ja mehr und mehr Erfolg darin, diesen Schwachsinn zu legalisieren...
 
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Tja, nur das so ein "rumfuchteln" wohl zum Verlust der Garantie des Fahrzeugs führen wird - egal ob es nun dafür relevant ist oder nicht. Der Elon wird so einen Fall in deinen AGBs und Garantiebedingungen geregelt haben - wenn nicht, wird da bestimmt demnächst etwas nachgepflegt.

Und wie eine Versicherung im Fall der Fälle zu so etwas steht, sollte man vorher auch wissen.
 
Drei Studenten von der TU Berlin sowie einem unabhängigen Sicherheitsforscher ist es gelungen, Teslas als MCU-Z bekanntes Infotainment-System zu hacken. Dadurch sei es mitunter möglich, Fahrzeugfunktionen, die eigentlich kostenpflichtig sind, freizuschalten, ohne diese beim Hersteller erworben zu haben.
Das ist doch tatsächlich mal eine "News" wert gewesen.😁

In Zukunft bitte mehr davon!👍

Gruß Fred🐱‍💻
 
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fatony schrieb:
Das ist beängstigend, weil es die Distopie immer wieder in Erinnerung hervorruft, dass in Zukunft nicht mehr lange via Internetverbindung (z.B. das angebundene Smartphone) das Auto gehackt und sogar gesteuert werden kann. Damit kann man Unfälle inszenieren...

Zukunft?

 
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Also alles freischalten und vor dem nächsten Werkstatt Besuch alles wieder zurück setzten. Ganz einfach. So merkt das eh niemand.
Selbst Schuld wenn man ne PayPal ins Auto baut.
 
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Oh Mann, das war klar, dass das irgendwann passiert. An meinem Z4 habe ich auch zahlreiche Komfortoptionen per Carly App freigeschaltet. Das macht jeder...
Ergänzung ()

aLanaMiau schrieb:
Ist ja auch eine Schweinerei, Hardware künstlich mit verkrüppelter Software zu beschneiden statt sowas als normales Update für alle zugänglich zu machen...
Das gibt es schon seit ca. etwas über 20 Jahren...
 
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Hancock schrieb:
Meine Hardware, mein Eigentum. Warum meint der Hersteller, mir vorschreiben zu dürfen, was ich mit meinem Eigentum tun darf?
Meine Originalspiele, meine Originalfilme auf DVD, BluRay etc.
und? Wenn da ein Kopierschutz drauf ist, darf ich den nicht umgehen um meine legal gekauften Datenträger zu kopieren.

Wie wird das hier im Fall sein? Es wird zwar kein "Kopierschutz" sein aber was ähnliches der verhindert das auf die Software zugegriffen wird und hier kann der Anwalt der Gegenseite dann ansetzen, weil man ihn umgangen hat um sich so kostenlos Dienstleistungen/Funktionen zu erschleichen.

Aber cool finde ich es dennoch und war nur eine Frage der Zeit.
 
DJMadMax schrieb:
Fahrzeugtuning ist ja generell erst einmal nicht illegal.
Doch , wenn der Umbau nicht StVZO-konform ist. Was hier evtl. der Fall ist, wenn das darüber freigeschaltete FSD nicht freigegeben ist. Falls damit aber wirklich z.B. ein US-FSD freigeschaltet werden kann, wäre das ja auch in der EU-SW drin, womit Tesla vermutlich direkt haftbar wäre.
DJMadMax schrieb:
Wieso z.B. sollte es illegal sein, dass ich mir per Software mehr Leistung freischalte? Es ist beim Verbrenner auch nicht illega, dies per Software (ECU) zu tun.
Doch, wenn die geänderte Leistung nicht eingetragen (lies: vom TÜV abgenommen) ist.
 
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Ist das dann Chip-Tuning?
 
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GOOFY71 schrieb:
An meinem Z4 habe ich auch zahlreiche Komfortoptionen per Carly App freigeschaltet
gibt Anbieter, die legen noch Downloadlinks für entsprechende Software beim Diagnosekabel bei wo man gleich die Software von der Werkstatt runter ziehen konnte und damit kann man rein theoretisch aus einem Fahrzeug mit null Ausstattung ein Fahrzeug mit Vollausstattung machen.
Teile nachträglich einbauen und dann codieren...

mal abgesehen von der Quelle der Software die ja offensichtlich nicht legal sein kann...
wie legal ist die Sache dann noch?
 
Termy schrieb:
Leider hat das Lobbypack ja mehr und mehr Erfolg darin, diesen Schwachsinn zu legalisieren...
Tja, dann fährt mal halt zur hohen See (harhar, Wortwitz). So lange der TÜV nicht das Urheberrecht prüft, können die die AGBs so lang machen wie sie es wollen.
Intruder schrieb:
Wenn da ein Kopierschutz drauf ist, darf ich den nicht umgehen um meine legal gekauften Datenträger zu kopieren.
Willst du die Software kopieren oder ändern? Letzteres ist in DE erlaubt. Kein Debuggerverbot im Gegensatz zur USA, bei denen kann die AGB Debugger ausschließen.
 
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derchris schrieb:
Ist das dann Chip-Tuning?
1691080834072.png

solange man es eintragen lässt, die Bremsanlage auf die Mehrleistung abgestimmt ist, die Abgaswerte passen und die Prüforganisation alles ohne Mängel und Bedenken abnimmt, spricht nichts dagegen.

Ändert man was am Fahrwerk, die Felgen, Auspuff, Luftfilter, geht das Spiel von vorne los da alle Veränderungen auch mit der Mehrleistung neu bewertet werden müssen.

Theoretisch jedenfalls. Praxis steht auf einem anderen Blatt Papier
Ergänzung ()

Hancock schrieb:
Letzteres ist in DE erlaubt. Kein Debuggerverbot im Gegensatz zur USA, bei denen kann die AGB Debugger ausschließen.
sehr interessant 🙂
Hancock schrieb:
Willst du die Software kopieren oder ändern?
muss man denn nicht zum ändern auch erst mal "Schutzvorrichtungen" umgehen?
Also müsste ich meine kopiergeschützten Medien "debuggen" um drauf zugreifen zu können 😂
 
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"Ob es sonderlich klug ist, FSD in Eigenregie vollständig freizuschalten, darf jedoch angesichts der je nach Region unterschiedlichen Verkehrszeichen und -regeln bezweifelt werden."

Es ist halt fraglich, ob es generell eine kluge Idee ist, "FSD" zu benutzen.

https://www.manager-magazin.de/unte...iftToken=17bb06a4-2468-4b04-a88b-e7c8788f991b

Zu den News: Ich freu mich auf den 1. Autowurm, der irgendeine Lücke in Carplay oder AndroidAuto oder so ausnutzt, sich von alleine verbreitet und auf das 1. Gewitter im Jahr wartet und dann bei allen Fahrzeugen den Kofferraum öffnet...
Mein Vater hat jetzt einen Toyota gekauft, wo man die Klimaanlage aus der Ferne starten kann per App. Sonderlich vertrauenserweckend erscheint mir das alles nicht.
Oder ne Ransomware fürs Auto, wobei das erledigen die Fahrzeughersteller ja eh schon mit ihren Feature-Abos...
 
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DJMadMax schrieb:
Oh, wie genial ist das denn :)

Fahrzeugtuning ist ja generell erst einmal nicht illegal. Wie schaut es mit dem Modifizieren der Software (und somit dem Freischalten von Features) aus? Würde das darunterfallen?

Ich wäre jedenfalls dafür. Dieses Upselling mit reinen Softwaresperren gehört einfach nicht in die KFZ-Industrie (und genau genommen nirgendwo hin).

PS:
Solange nativ DooM (1993) und Day of the Tentacle im SCUMM-Emu auf dem Hauptdisplay laufen, ist alles in Ordnung :D
Mein mal gelesen, das BMW der Meiung ist, wenn man auch nur die Sitzheizung freischaltet, ist die Betriebserlaubnis erloschen
 
Intruder schrieb:
gibt Anbieter, die legen noch Downloadlinks für entsprechende Software beim Diagnosekabel bei wo man gleich die Software von der Werkstatt runter ziehen konnte und damit kann man rein theoretisch aus einem Fahrzeug mit null Ausstattung ein Fahrzeug mit Vollausstattung machen.
Teile nachträglich einbauen und dann codieren...

mal abgesehen von der Quelle der Software die ja offensichtlich nicht legal sein kann...
wie legal ist die Sache dann noch?
ja aber da kommt dann trotzdem kein Physisch Glas Panoramadach oben im Auto rein , wenn ich die Option in der Software wähle ,bei einen mit einen normalen oder gar kein Schiebedach oder Leben wir doch in der "Matrix".
 
Uff, nicht schlecht. Ein Hoch auf die Studenten. :D

DJMadMax schrieb:
Fahrzeugtuning ist ja generell erst einmal nicht illegal.
Da lehnt sich einer aber weit ausm Fenster mit der Aussage. Zumindest erlischt schon mal die Betriebserlaubnis, wenn Änderungen am Fahrzeug durchgeführt werden und keine KBA-/ABE-Nummer vorhanden ist. Vom TÜV müssen die Änderungen ja auch noch abgenommen werden. Des Weiteren glaube ich kaum, dass für Soft- und Hardware-Hacks das Kraftfahrt-Bundesamt seinen Segen dazu gibt.
 
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DJMadMax schrieb:
Dieses Upselling mit reinen Softwaresperren gehört einfach nicht in die KFZ-Industrie (und genau genommen nirgendwo hin).
Naja wenn du es unbedingt in Hardware willst, muss dir für Infotainment Sachen die Mittelkonsole getauscht werden, für Poheizung die Sitze ausgebaut und aufgeschlitzt werden, Assistenzsysteme gehen dann gar nicht nachzurüsten, usw. Musst dich schon beim Kauf für die nächsten ~10 Jahre festlegen und schließt viele potenzielle Gebrauchtwagenkäufer aus, die sich Fehlendes nicht einfach freischalten können.
Wenn man es nicht nachträglich kaufen und mieten kann, wird man es stattdessen nicht einfach kostenlos bekommen und es Jedem verpflichtend als Serienausstattung zu verkaufen wäre ja auch nicht gut. Auch bislang kosteten Matrixscheinwerfer mehr als es die Hardware eigentlich rechtfertigen würde. Deshalb halte ich von dem hää da wird doch nur eine 0 auf 1 geändert, ich muss das jetzt alles 4free haben, nicht so viel.

Wenn du von Office Home auf Pro wechseln möchtest, willst du das auch nicht über eine neuen Festplatte tun müssen.

Vielleicht hilft es ja für die Freischaltung ein Werkstatttermin machen zu müssen, 50 Minuten mit schlechtem Filterkaffe zu warten und dabei Schlagschrauber Geräusche abzuspielen damit Upgrades besser akzeptiert werden können.
 
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Vielleicht, weil die Hersteller-Software nicht Dein "Eigentum" ist. Der Umgang damit ist ja in den AGB geregelt, die Du mit Nutzung des Fahrzeugs - normalerweise - anerkennst.
 
dayworker123 schrieb:
Physisch Glas Panoramadach oben im Auto rein , wenn ich die Option in der Software wähle
für da Glas Panoramadach wird es auch keine Optionen geben 😉
Schiebedach kann man sehr wohl nachrüsten - wenn man den Aufwand auf sich nehmen möchte und auch das Glas Panoramadach ist möglich.

Man muss natürlich auch physisch das Zeugs verbauen. Aber es gibt auch Funktionen und Features, welche rein per Software geändert werden können. Ob es das Blinker verhalten ist oder Motorfernstart, Standklima, TV während der Fahrt... gibt da so einiges was möglich ist denn schlussendlich sind Autos von heute oder eher gesagt seit fast 20 Jahren auch nichts anderes als motorisierte Computer auf Rädern
Ergänzung ()

burkm schrieb:
Der Umgang damit ist ja in den AGB geregelt, die Du mit Nutzung des Fahrzeugs - normalerweise - anerkennst.
wie so oft werden viele AGBs so gestaltet das diese in vielen Ländern eine Gültigkeit haben aber halt nicht in allen Ländern. Darum oft zum Schluss die salvatorische Klausel die besagt, das ungültige Passagen ungültig sind.

Um 100% sicher zu sein sollte man AGBs von einem Anwalt prüfen lassen.
 
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