News Solarpaket 1: Bundestag beschließt Änderungen bei Balkon­kraft­werken

Frank

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Nachdem sich die Regierungsparteien beim Solarpaket 1 geeinigt hatten, stand das Gesetzesvorhaben heute im Bundestag auf der Tagesordnung. Nachdem es soeben auch diese Hürde genommen hat, muss noch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen, damit es auch wirksam wird. Die nächste Hürde für 800-Watt-Balkonkraftwerke ist somit genommen.

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Und brauch ich jetzt endlich nicht mehr die Einwilligung der Elektroangst und Fassadenfetischisten unter den Miteigentümern der Baugemeinschaft ?
 
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was mache ich mit meinem 600w bkw? kann man ein 200w bkw mit anschliessen?
 
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Rukizz schrieb:
kann man ein 200w bkw mit anschliessen?
Rechtlich ja, technisch keine Ahnung ;)
Kommt ja sehr auf deinen Wechselrichter und die Verkabelung an.

@topic laut einem Bekannten PV Youtuber ist die Zustimmung in Bundesrat etwas wackelig, weswegen es immer noch blockiert werden kann. Bin gespannt ob es klappt.
 
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Blublah schrieb:
Und brauch ich jetzt endlich nicht mehr die Einwilligung der Elektroangst und Fassadenfetischisten unter den Miteigentümern der Baugemeinschaft ?
Die Regelungen für Mieter (Änderungen im BGB und WEG) wurden natürlich gestrichen nicht angepasst...

Update siehe #40
 
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@raychan na dann ab auf das Hausdach (Aber natürlich nur mit Sicherung!) oder auf dein Carport/ Garage, na und wenn beides nicht geht vlt. Garten?

Kenne natürlich deine Wohnsituation nicht.
 
raychan schrieb:
Coole Sache. Leider habe ich ein Baum und ein anderes Mehrfamilien Haus vor dem Balkon. :(
Nur weil es Balkonkraftwerk heißt, muss das nicht zwingend am Balkon montiert werden. Bei mir steht es auf dem Carport, beim Nachbarn auf dem Gartenpavillon. Dach, Fassade - alles okay. Es geht hier ausschließlich um die produzierte bzw. eingespeiste Menge.
 
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Habe jetzt auch endlich eins für meine Frau Mama bestellt. Wird wohl nächstes Wochenende aufs Dach geschraubt.

G00fY schrieb:
Die Regelungen für Mieter (Änderungen im BGB und WEG) wurden natürlich gestrichen...
Das ist richtig ätzend. Habe mir neuliche eine Wohnung in einem Haus mit 18 Parteien angeschaut. Das man die Zustimmung der Wohngemeinschaft braucht ist einfach nicht zeitgemäß.
 
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G00fY schrieb:
Die Regelungen für Mieter (Änderungen im BGB und WEG) wurden natürlich gestrichen...
Wirklich? Hast du eine Quelle dazu?

Mein letzter Stand ist, dass das ein unabhängiges Verfahren ist und dort die Änderung noch erfolgen wird. Also unabhängig vom Solarpaket, weil es eben andere Gesetze sind.
 
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...vier Monate Zeit, den Ferrariszähler gegen einen Zweirichtungszähler auszutauschen
Und was passiert eigentlich, wenn der Netzbetreiber den Zähler nicht in den 4 Monaten austauscht?
 
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Diejenigen die noch „alte“ Zähler haben werden die nicht mehr lange haben.
Durch die Meldung der Anlagen wird sich bestimmt recht schnell der zuständige Netzbetreiber melden und einen neuen Zähler einbauen wollen.
Wenn man die Anlage denn meldet…

Rückwärts? Noch mehr sparen? Wo kämen wir denn da hin? 😜
 
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DrPinguin schrieb:
@raychan na dann ab auf das Hausdach (Aber natürlich nur mit Sicherung!) oder auf dein Carport/ Garage, na und wenn beides nicht geht vlt. Garten?

Kenne natürlich deine Wohnsituation nicht.
chardy schrieb:
Nur weil es Balkonkraftwerk heißt, muss das nicht zwingend am Balkon montiert werden. Bei mir steht es auf dem Carport, beim Nachbarn auf dem Gartenpavillon. Dach, Fassade - alles okay. Es geht hier ausschließlich um die produzierte bzw. eingespeiste Menge.
Würde ich alles sehr gerne machen, wenn ich den Luxus hätte ein eigenes Dach / Carport oder Co zu besitzen. Da Häuser in Stadt nähe nur etwas für reiche Menschen ist, kann ich leider als Mieter nur den Balkon nutzen oder mein Fenster mit PV verdunkeln. Deshalb, cooles gesetz, aber pech für mich.
 
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Kleiner69 schrieb:
Und was passiert eigentlich, wenn der Netzbetreiber den Zähler nicht in den 4 Monaten austauscht?
Der Netzbetreiber hat ihn eingebaut, also muss er ihn auch tauschen. Ich würde da einfach die Füße stillhalten. Die rechtliche Neuregelung ist insofern sehr konsequent, weil du den Zähler eigenmächtig ohnehin nicht tauschen darfst.
 
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SupaKevin schrieb:
Das ist richtig ätzend. Habe mir neuliche eine Wohnung in einem Haus mit 18 Parteien angeschaut. Das man die Zustimmung der Wohngemeinschaft braucht ist einfach nicht zeitgemäß.
Bin ich absolut bei dir.
Zumal aus Eigentümersicht es sogar ein Vorteil sein kann, wenn man mit positiver Zustimmung werben könnte & somit potentielle Mieter Stromkosten und somit Nebenkosten sparen können.

Sonnenschirme und Blumenkästen brauchen ja auch keine Zustimmung und sehen teilweise auch maximal hässlich aus...
 
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SupaKevin schrieb:
Wird wohl nächstes Wochenende aufs Dach geschraubt.
bedenke, dass dies auch bei der Wohngebäudeversicherung gemeldet werden müsste.

bei mir wäre das auf einen neuvertrag bei 10€ mehr im Monat rausgelaufen, was somit jegliche Ersparnis zunichte macht.
 
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Blublah schrieb:
Und brauch ich jetzt endlich nicht mehr die Einwilligung der Elektroangst und Fassadenfetischisten unter den Miteigentümern der Baugemeinschaft ?
Wird wohl noch nötig sein.
 
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Also sind eigentlich nicht 800 sondern 2000 Watt Anlagen erlaubt und nur die Einspeisung ist auf 800 begrenzt? Mit 200 Grundlast könnte ich dann also z.b. eine 1000 Anlage montieren ?
 
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Ist dann Nulleinspeisung nicht erlaubt, oder wie soll man das verstehen?
 
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